
Grenzüberschreitender FONDSVERTRIEB
MAXIMIERUNG DER AUSSICHTEN AUF neues Kapital.
Der durch die AIFM-Richtlinie eingeführte Vertriebspass gibt in der EU ansässigen AIFMs das Recht, ihre Fonds in allen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der harmonisierten Vertriebsregelungen an Professionelle Investoren zu vermarkten. Im Mittelpunkt des erfolgreichen grenzüberschreitenden Vertriebs steht der im Vertriebspass vorgesehene Meldeprozess.
Grenzüberschreitender Fondsvertrieb im Detail:
- Erstellung und Einreichung der Vertriebspass-Meldeunterlagen bei der lokalen Regulierungsbehörde durch LIS
- Laufende Pflege der landesspezifischen rechtlichen Anforderungen zur Überwachung der Vertriebspartner